Um der Verantwortung für das gemeinsame Naturerbe nachzukommen, haben die Umweltminister der EU-Staaten bereits 1992 eine Art europäisches Naturschutzgesetz verabschiedet, die so genannte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH genannt. Es geht dabei um den Schutz von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen. Im Mittelpunkt steht dabei "Natura 2000". Das ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes ökologisches Netz besonderer europäischer Schutzgebiete, zu denen auch die Vogelschutzgebiete gemäß EU-Vogelschutz-Richtlinie zählen.
Alle Planungen in einem Natura 2000-Gebiet müssen auf ihre Verträglichkeit für die Natur geprüft werden. Ferner findet mittels eines Monitorings eine Erfolgskontrolle statt, um der EU Daten zur Verfügung stellen und entsprechend vergleichen zu können. Damit wurde erstmals eine EU weit verbindliche Rechtsgrundlage zur Erhaltung und Entwicklung des europäischen Naturerbes geschaffen.
Das Natura 2000-Netzwerk umfasst alle Gebiete, die auf Basis der Vogelrichtlinie von 1979 und der Habitatrichtlinie von 1992 geschützt sind. Ende 2013 gab es 1,04 Millionen km2 Natura 2000-Gebiete, verteilt über 27 Teilnehmerstaaten der Europäischen Union. Das Netzwerk bestand Ende 2013 damit aus mehr als 27.300 Schutzgebieten.
Die Ausweisung als Natura 2000-Gebiet hat Einfluss auf die örtlichen Pläne im Bereich der Raumordnung, Verkehr und Transport. Gleichzeitig bietet Natura 2000 zahlreiche Möglichkeiten in der Entwicklung von Naherholung uns Tourismus.
Im Deutsch-Niederländischen Naturpark Maas-Schwalm-Nette liegen mehr als 10.000 ha Natura 2000-Gebiete (u.a. Nationalpark De Meinweg, Brachter Wald, Roerdal, Krickenbecker Seen, Boschbeektal). Sie bieten nicht allein zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Schutz und Lebensraum, sondern geben, eingebettet in eine wunderschöne Landschaft, Wanderern, Radfahrern und anderen Naherholungsuchenden hervorragende Möglichkeiten.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission:
www.ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/index_en.htm